BSW Neubrandenburg setzt stärkere Unterstützung für Frauen- und Kinderschutzhaus durch
Die Stadtvertretung Neubrandenburg hat am 20. Februar 2025 einen Antrag der Fraktion BSW/BfN zur bedarfsgerechten Anpassung der kommunalen Zuwendungen für das Frauen- und Kinderschutzhaus beschlossen.
Ziel ist es, die Finanzierung der wichtigen Einrichtung langfristig zu sichern, zusätzliche Plätze zu schaffen und die Bedingungen für schutzsuchende Frauen und Kinder deutlich zu verbessern. Hintergrund sind steigende Fallzahlen häuslicher Gewalt sowie die unzureichenden Kapazitäten: Allein bis Oktober 2024 mussten bereits 53 Frauen und Kinder abgewiesen werden.
Die Stadt wird nun beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen und die notwendigen Mittel ab 2026 im Haushalt einzuplanen. Gleichzeitig soll der Ausbau der Plätze vorangetrieben werden, um künftig die Anforderungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen.
„Wer Schutz sucht, darf nicht abgewiesen werden. Wir schaffen die Grundlage, damit Hilfe auch wirklich ankommt“, erklärt die BSW-Fraktion.
Mit dem Beschluss wird ein wichtiger Schritt unternommen, um den Schutz von Frauen und Kindern im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nachhaltig zu stärken.
